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Neues Solariumgesetz. Sind Ihre Geräte umgerüstet?

Alle Solariumbetreiber in der Schweiz sind seit dem 1. Dezember 2020 gesetzlich verpflichtet, die Geräte gemäss neuem Solarium-Gesetz (V-NISSG) zu betreiben.

 

Das sind die Massnahmen:

  •  UV-Typ 3 Umrüstung

  •  UV-Typ 3 Beschriftung auf jedem Gerät

  •  Geräteprotokolle und Gerätebeschriftungen müssen vorhanden sein

  •  Bestrahlungspläne in jeder Kabine

  •  Informationspflicht (Plakate)

  • Die UV-Schutzbrille muss in jeder Kabine zur Verfügung gestellt werden oder zum Verkauf (z.B. an einem Automaten) angeboten werden.

  • Geräte, die älter als 10 Jahre sind, müssen nach Herstellerangaben geprüft und einer Messung nach VDE 0701-0702 inklusive Fehlerstrom- und Isolationsmessung unterzogen werden.  

Achtung: Solarien, welche die Anforderungen an die V-NISSG nicht erfüllen, müssen ab dem 1. Dezember 2020 ausser Betrieb genommen werden.

 

Zusammen mit dem Photomed Verband und im engen Austausch mit dem Bundesamt für Gesundheit und dem eidgenössischen Starkstrominspektorat haben wir zwei Massnahmenpakete erstellt, um die Umrüstung auf die neue Gesetzgebung für Sie so einfach und günstig wie möglich zu gestalten. 

Gut zu wissen:

Das neue Solariumgesetz betrifft alle öffentlichen Solarien in Sonnenstudios, Fitnesscenter, Hallenbäder, Beautystudios, Hotels, Clubs usw. sowie Solarien in Wohnhäusern, die von mehreren Personen zugänglich sind (ausgenommen sind einzig Solarien in der eigenen Wohnung). 

Pakete

Unsere Rundum-Sorglos Pakete

PREMIUM UMRÜSTUNG

Collarium® UV-Typ 3

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  • Ihr bestehendes Solarium wird auf das Collarium® der neuesten Generation umgerüstet.  

  • Röhren Optisun-RED in UV-Typ 3 + Rotlicht
    UV-Brenner + Rotlicht mit Filterscheiben Typ 3

 

  • Gesetzlich erforderliche Studiobeschriftungen, Geräteprüfung, Strahlenprotokoll auf Typ 3 mit dazugehörendem Bestrahlungsplan gemäss der neuen Norm.

 

  • Kontrolle der technischen Komponenten

 

  • Allfällige Prüfung und Messung nach VDE 0701-0702 inkl. Fehlerstrom- und Isolationsmessung bei Geräten, die älter als 10 Jahre sind. 

 

  • Eintrag auf collarium.ch

      

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BASIC UMRÜSTUNG

Solarium UV-Typ 3

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  • Ihr bestehendes Solarium wird auf auf UV-Typ 3 umgerüstet.

  • Röhren in UV-Typ 3 und UV-Brenner mit Filterscheiben Typ 3

 

  • Gesetzlich erforderliche Studiobeschriftungen, Geräteprüfung, Strahlenprotokoll auf Typ 3 mit dazugehörendem Bestrahlungsplan gemäss der neuen Norm.

 

  • Kontrolle der technischen Komponenten 

  • Allfällige Prüfung und Messung nach VDE 0701-0702 inkl. Fehlerstrom- und Isolationsmessung bei Geräten, die älter als 10 Jahre sind. 

 

  • Eintrag auf solarium.ch

      

Ab 1.1.2022 Alterskontrolle im Solarium

Ab dem 1. Januar 2022 ist in jedem Sonnenstudio und bei jedem öffentlich zugänglichen Solarium eine technische Alterskontrolle (ab 18 Jahre) gesetzlich vorgeschrieben. Handeln Sie frühzeitig und lassen Sie sich schon jetzt von uns zu diesem Thema beraten. 

Kostenloser Beratungstermin

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Collarium® – Eine neue Ära des Bräunens beginnt. 

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